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Ausbildungsstätte und Sachverständigenbüro Endlich

Bitte beachten Sie unsere Vorgaben für die Kurse, die Sie unter dem Menüpunkt Download herunterladen können. Da nur begrenzte Teilnnehmerzahlen erlaubt sind können nur schriftliche Anmeldungen berücksichtigt werden. Näheres unter dem Menüpunkt Termine.

Für Erste Hilfe Kurs, Staplerfahrer, Arbeitsbühnenbediener, Kranbediener, Ladungssicherung, Brandschutzhelfer, Berufskraftfahrer-Weiterbildung bieten wir die Aus- und Fortbildungen, nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und dem BKrFQG für jeden an.

Wenn Sie so etwas suchen dann sind Sie hier auf unserer Homepage richtig und wir möchten Sie auf diesen Seiten über unsere vielfältigen Ausbildungsprogramme informieren. Wenn Sie spezielle Fragen zu den einzelnen Themen haben, können Sie uns auch gerne kontaktieren.

Wir sind eine ermächtigte Stelle der Berufsgenossenschaften, sowie durch die Regierung v. Mfr. eine amtlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsstelle.

Wir bieten Ihnen folgende Aus- und Fortbildungen:

  • Erste Hilfe Kurse für Betriebe, Führerschein, Trainer / Betreuer (m/w) u. s. w.
  • Erste Hilfe am Kind für Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie für Eltern und Betreuer/inen
  • Aus- und Fortbildung für den Automatisierten Defibrillator (AED)
  • Brandschutz- und Räumungshelfer (m/w) inkl. prakt. Löschübungen
  • Staplerfahrer, Aus und Fortbildung nach DGUV Grundstaz 308-001
  • Arbeitsbühnenbediener, Aus- und Fortbildung nach DGUV Grundsatz 308-008
  • Kranbediener, Aus- und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 52
  •  Ladungssicherung nach VDI 2700 / StVO für LKW u. KEP
  •   Weiterbildung für Berufskraftfahrer für LKW und Bus nach BKrFQG

Für die angebotenen Bereiche können wir sowohl die Ausbildung als auch die gesetzl. geforderte Fortbildung anbieten.

Alle Aus- und Fortbildungen entsprechen den aktuellen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie der FeV.

Als ermächtigte Stelle der BG sind wir berechtigt die Abrechnung für die betrieblichen Ersthelfer direkt mit der Berufsgenossenschaft durchzuführen.

Somit entstehen dem Betrieb für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer, im Normalfall keine Kursgebühren.